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Als bundesweit im Kapitalanlegerschutz tätige Rechtsanwaltskanzlei vertreten wir kompetent die Interessen geschädigter Bankkunden, Kapitalanleger und Verbraucher.

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Unternehmensbeteiligungen

Unternehmensbeteiligungen existieren in vielen Formen. Anlagerechtlich kritisch zu beleuchten ist die Beteiligung als atyptisch stiller Gesellschafter. Bei diesen hat der Anleger im Gegensatz zum gesetzlich vorgesehenen Regelfall des Gesellschafters -daher atypisch- keinen Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft -daher still-. Regelmäßig handelt es sich um bei den atypischen stillen Gesellschaftsbeteiligungen um Anlageformen, bei denen die Anleger an die Beteiligungsgesellschaft monatliche Raten zahlen, bis ein bestimmter Zahlbetrag erreicht ist.

Die verwendeten Begriffe wie "Ratensparen", "Pensionssparen", "Vorsorgesparplan" sind irreführend. Sie suggerieren, dass der Anleger bei Erreichen des vereinbarten Zahlbetrages einen Anspruch auf Rückzahlung dieser Beträge habe. Dies ist regelmäßig gerade nicht der Fall. Tatsächlich handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen, d.h. der Anleger partizipiert an sämtlichen von der Gesellschaft erwirtschafteten Verlusten.  Ihm steht am bei Erreichen des vereinbarten Zahlbetrages nur ein -unter Umständen sehr geringes- Abfindungsguthaben auf seine Unternehmensbeteiligung zu. Hohe Verluste der Anleger auf die eingezahlten Beträge sind möglich.

Wir beraten Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten.