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Schiffsfonds

Schiffsfonds galten einst als viel versprechende Kapitalanlagen. Neben beachtlichen Dividendeversprechen lockten steuerliche Vorteile aus der Beteiligung. Doch die Finanzkrise 2008 machte auch vor den Schiffsbeteiligungen nicht halt.

Mit sinkenden Zuwachsraten in der Weltwirtschaft ging der Rückgang der Nachfrage nach Transportkapazitäten einher. Gleichzeitig wurden viele weitere im Bau befindliche Transportschiffe wie Containerschiffe und Bulker fertig gestellt. Das Angebot an Transportsschiffen stieg bei gleichzeitig rückläufiger  Nachfrage nach Kapazitäten: Die Charterraten fielen ins Bodenlose.

Gerade diejenigen Schiffsfonds, welche die Fondsschiffe nicht vollständig aus Anlegermitteln, sondern nur zu einem Teil aus Einlagen der Anleger, zu einem weiteren Teil jedoch aus Krediten von Banken (Fremdfinanzierung) erbracht hatten, erlitten schnell Schiffbruch:

 Die ohnehin geringen Charterraten wurden nicht mehr an die Anleger ausgeschüttet, sondern zur vorrangigen Bedienung des Kredites aus der Schiffsfinanzierung verwendet. Reicht die Charterrate auch nicht mehr zur Bedienung des Kredites der Schiffsfinanzierung aus, werden Anleger um Nachschüsse gebeten oder das Schiff verwertet. Hier droht dem Anleger weiterer Schaden:

In Zeiten verfallender Charterraten verfällt auch der Wert von Charterschiffen. Dass bei dem Verkauf eines Fondsschiffes in einer solchen Situation die vorrangig besicherten Kreditinstitute voraussichtlich die Einzigen sind, welche Geld sehen, der Anleger jedoch leer ausgeht und ihm eine erhebliche Vermögenseinbuße und damit erheblicher  Schaden oder gar Totalverlust droht, liegt auf der Hand.

Das Recht bietet dem Anleger in dieser Situation verschiedene Möglichkeiten, sich von der Beteiligung zu lösen und sein angelegtes Geld zurück zu erhalten, oder aber erfolgreich Schadensersatz durchzusetzen.

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