Kostenlose Erstberatung

Als bundesweit im Kapitalanlegerschutz tätige Rechtsanwaltskanzlei vertreten wir kompetent die Interessen geschädigter Bankkunden, Kapitalanleger und Verbraucher.

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kreditfinanzierte Kapitalanlagen

Der Gesetzgeber will den Anleger, welcher eine Beteiligung kreditfinanziert hat, in besonderer Weise schützen.

Eine besondere Möglichkeit, Ersatz für fehlgeschlagene Kapitalanlagen zu erlangen, besteht daher dann, wenn die Kapitalanlage kreditfinanziert ist und die Anbahnung des Kreditvertrages durch den Vermittler der Kapitalanlage erfolgte. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall vorgesehen, dass mit dem Widerruf des Kreditvertrages auch die Bindung an das finanzierte Geschäft, d.h. die Kapitalanlage entfällt.

Kann also der Darlehensnehmer den Kreditvertrag widerrufen, erhält er von der darlehensgebenden Bank nicht nur sämtliche Zins- und Tilgungsraten einschließlich Sondertilgung zurück, sondern darüber hinaus noch den an die Kapitalgesellschaft gezahlten Eigenanteil incl. Agio.

In Ansehung des Umstandes, dass nach Erfahrung der Rechtsanwaltskanzlei Balthasar rund 90 % aller Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen fehlerhaft sind, eröffnet sich hier eine ausgezeichnete Möglichkeit, Verluste aus fehlgeschlagenen Kapitalanlagen vollständig auszugleichen, sog. Widerrufsjoker.

Dies gilt um so mehr, als die Möglichkeit des Widerrufs von Kreditverträgen keiner Verjährung unterliegt, d.h. auch noch zehn Jahre oder später nach Zeichnung der Kapitalanlage ausgeübt werden kann.

Dies gilt nach der Rechtsprechung des für Banksachen allein zuständigen XI. Zivilsenates beim Bundesgerichtshof selbst dann noch, wenn der Kredit zur Zeit des Widerrufs bereits vollständig getilgt war, sofern die Zahlung der letzten Tilgung nach dem 1.1.2003 erfolgte.

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