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Als bundesweit im Kapitalanlegerschutz tätige Rechtsanwaltskanzlei vertreten wir kompetent die Interessen geschädigter Bankkunden, Kapitalanleger und Verbraucher.

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geschlossene Immobilienfonds

Geschlossene Immobilienfonds unterscheiden sich von den offenen Immobilienfonds dadurch, dass in geschlossene Immobilienfonds nur innerhalb eines bestimmten Platzierungszeitraumes investiert werden kann; dann wird der Fonds geschlossen. Der Anteil kann gerade nicht an den Fonds zurück gegeben werden. Vielmehr wird der Erwerber -in der Regel zwischen zehn und zwanzig Jahren- Mitunternehmer mit entsprechenden Risiken.

Die Rechtsanwaltskanzlei Balthasar vertritt ständig eine große Zahl von Zeichnern geschlossener Immobilienfonds. Kennzeichnend ist für die Mehrzahl der Fälle, dass die Anleger nur unzureichend über die Funktion und Wirkungsweise von geschlossenen Immobilienfonds informiert waren. Soweit die Beteiligungen kreditfinanziert wurden, waren auch die Kreditverträge häufig fehlerhaft und genügten nicht den besonderen Anforderungen des Verbraucherdarlehensrechts.

Geschlossene Immobilienfonds, insbesondere mit Innenfinanzierung sind ein Paradebeispiel für eine Investition mit erheblichem Totalverlustrisiko. Dies folgt sowohl aus dem Umstand, dass es -im Gegensatz zum offenen Immobilienfonds- gerade keine Möglichkeit der Rückgabe des Anteils an die Fondsgesellschaft gibt. Der Anleger ist im Zweifel auf den Verkauf seines Anteils in Eigenregie angewiesen. Hierbei kommt erschwerend hinzu, dass kein geregelter Zweitmarkt besteht. Häufig finden verkaufswillige Zeichner von geschlossenen Immobilienfonds keine Kaufinteressenten, und wenn, nur zu einem Preis in Höhe von 10 - 30 % des Nominalbetrages der ursprünglichen Beteiligung.

Da der Markt der geschlossenen Fonds außer der Prospekthaftung in der Vergangenheit keiner staatlichen Kontrolle unterlag, sprach man hier auch vom grauen Kapitalmarkt.
Geschlossene Fonds stehen in der Kritik wegen Betrugsfällen, schlechten Anlageergebnissen und Intransparenz. Wünschenswert wäre ein grundsätzliches Verbot des aktiven Vertriebs geschlossener Fonds an Privatanleger. Geschlossene Fonds dürften sich wegen des Risikos des Totalverlusts und der langfristigen Bindung für 99 Prozent der Anleger als ungeeignet erweisen.

Für hunderte Fondszeichner geschlossener Immobilienfonds konnte die Kanzlei Balthasar Schadensausgleich auf dem Vergleichsweg durchsetzen oder vor Gericht erstreiten.

Wenn Sie eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds gezeichnet haben und den Verlust des angelegten Vermögens befürchten zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

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