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Forward-Darlehen

Ein Forward-Darlehen bezeichnet ein Darlehen, welches bereits heute und zu heute marktüblichen Konditionen geschlossen, aber erst zu einem festgelegten Zeitpunkt in der Zukunft benötigt wird. Mit Forward-Darlehen sichert sich der Darlehensnehmer das aktuelle Zinsniveau bis zum Ende der Forward-Periode. Dies geschieht gewöhnlich in Erwartung steigender Kreditzinsen.

Verbreitet haben Darlehensnehmer in den vergangenen Jahren Forward-Darlehen mit Zinssätzen geschlossen, welche zum Zeitpunkt des Abschlusses der Forward-Darlehen und in Erwartung steigender Kreditzinsen als günstig angesehen wurden.

Tatsächlich sind im Zuge der Finanzmarktkrise die Kreditzinsen immer weiter gesunken. Viele Darlehensnehmer von Forward - Darlehen finden sich nun in der misslichen Lage, an die Forward-Darlehen gebunden zu sein, obschon die heutigen Marktkonditionen weitaus günstiger sind.

Kreditinstitute sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Darlehensnehmer aus für diese ungünstigen Forward-Darlehen zu entlassen. Soweit dies im Einzelfall geschieht, begehren die Kreditinstitute eine Nichtabnahmeentschädigung. Diese Beträge sind schnell fünfstellig.

Einen Ausweg, sich dennoch schnell von einem langfristig abgeschlossenen Vertrag zu lösen bietet die Möglichkeit des Widerrufs. Kreditverträge müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Widerrufsbelehrungen für die Darlehensnehmer enthalten.

Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, hat der Darlehensnehmer ein unbefristetes Widerrufsrecht und kann seinen Vertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Nichtabnahmeentschädigung umschulden. Bereits an die Bank gezahlte Entschädigungen kann der Verbraucher zurück verlangen.

Nach Erfahrung der Rechtsanwaltskanzlei Balthasar sind  rund 90 % der Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen fehlerhaft

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