Kostenlose Erstberatung

Als bundesweit im Kapitalanlegerschutz tätige Rechtsanwaltskanzlei vertreten wir kompetent die Interessen geschädigter Bankkunden, Kapitalanleger und Verbraucher.

  • Tel.: 02373 - 1787901
  • Kontaktformular

Altersvorsorge

Schadensersatzansprüche bestehen, wenn der Anleger nicht aufgeklärt wurde, dass die konkret angebotene Anlage nicht für seine Altersvorsorge geeignet war. Soll die Kapitalanlage der Altersvorsorge dienen, kann die Empfehlung einer Kapitalanlage in Form einer unternehmerischen Beteiligung (z.B. geschlossener Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds oder atypische stille Beteiligung) wegen des damit regelmäßig verbundenen Verlustrisikos fehlerhaft sein. Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. April 2014 hervorhob, kommt es jedoch entscheidend auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an. Ob die Empfehlung einer Anlage mit Verlustrisiko einen Schadensersatzanspruch begründet, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab.

Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen Erstberatung zur Prüfung, ob ein Schadensersatz wegen fehlerhafter Empfehlung einer Kapitalanlage zur Altersvorsorge besteht.