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Als bundesweit im Kapitalanlegerschutz tätige Rechtsanwaltskanzlei vertreten wir kompetent die Interessen geschädigter Bankkunden, Kapitalanleger und Verbraucher.

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abgelöste Darlehen

Die Möglichkeit, sich von verlustbringenden Kapitalanlagen durch Widerruf des Kreditvertrages zu lösen erlischt nicht durch die Tilgung des Darlehens.

Für Kapitalanleger, welche ihre Kapitalanlage zumindest teilweise kreditfinanziert haben bedeutet dies, dass sie selbst getilgte Kreditverträge noch widerrufen und ihr Geld zurück verlangen können. Einzige Voraussetzung ist, dass die vollständige Tilgung, d.h. die letzte Zahlung am oder nach dem 1.1.2003 erfolgt ist.

Infolge dessen können Kapitalanleger selbst bei bereits vor Jahren getilgten Darlehen sämtlichen auf den Erwerb der Kapitalanlage getätigten Aufwand, d.h. sämtliche Zins- und Tilgungsraten einschließlich Sondertilgung sowie ihre an die Kapitalgesellschaft gezahlten Eigenanteil incl. Agio von dem darlehensgebenden Kreditinstitut zurück fordern. Dies hat der für Banksachen allein zuständige XI. Zivilsenat beim Bundesgerichtshof in einem Urteil ausdrücklich entschieden.

Die frühere Vorschrift, wonach ein Widerrufsrecht mit Tilgung erlosch, ist, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, mit Wirkung zum 1.1.2003 außer Kraft getreten.

Ist also ein Darlehen etwa in 2002 aufgenommen, und in 2005 zurück gezahlt, kann es heute noch widerrufen werden.