Kostenlose Erstberatung

Als bundesweit im Kapitalanlegerschutz tätige Rechtsanwaltskanzlei vertreten wir kompetent die Interessen geschädigter Bankkunden, Kapitalanleger und Verbraucher.

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Menden/Berlin 12. Juli 2017

Mit Urteil vom 12. Juli 2017 hat das Landgericht Berlin eine Klage der NIBC Bank Deutschland AG MAIN TOWER , früher  Gallinat Bank AG , auf Rückzahlung eines gekündigten Darlehens abgewiesen. Die Klägerin hatte im Jahr 2003 ein endfälliges Darlehen zur Finanzierung einer Beteiligung an der " Sechste Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR " aufgenommen. Zum 30. April 2015 endete die Darlehenslaufzeit. Nachdem die Darlehensnehmerin das Darlehen daraufhin nicht zurück zahlte klagte die Bank auf Rückzahlung der offenen € 11.666,67. Die Darlehensnehmerin, vertreten durch Rechtsanwalt Balthasar, verteidigte sich gegen die Klage und erklärte den Widerruf des Darlehensvertrages. Das Landgericht Berlin wies daraufhin die Klage der Bank auf Rückzahlung der offenen € 11.666,67 ab mit der Begründung, dass der Bank aufgrund des Widerrufs kein Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens zusteht.

Das gleiche Recht dürfte vielen Fondszeichnern zustehen, welche sich an einem der vielen Fonds der Treuhänderin CT-Treuhand-Steuerberatungsgesellschaft mbH in München beteiligt haben und ihre Beteiligung über die Gallinat Bank, die heutige NIBC Bank AG , finanziert haben.

Gerne können Sie für weitere Informationen Kontakt mit uns aufnehmen.

 

Menden/Hamburg den 3. August 2017

Mit Urteil vom 03. August hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass eine Gesellschafterin der Wölbern Global Balance Transport 01 - MS Tabago Bay ihr im Zusammenhang mit der Beteiligung aufgenommenes Darlehen über rd. CHF 90.000 nicht zurück zahlen muss. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Klägerin hatte sich im Jahr 2008 mit € 50.000 an der Wölbern Global Transport 01 - MS Tabago Bay beteiligt und in Höhe von rd. CHF 90.000 ein Darlehen des Bankhauses Wölbern aufgenommen. Das Darlehen und dessen Tilgung sollten, so die Überlegung bei Anbahnung der Beteiligung, aus den Erträgen des Fonds bedient werden. Die prognostizierten Ausschüttungen wurden jedoch nicht erwirtschaftet und im Jahr 2014 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Fonds eröffnet.

Im Jahr 2016 trat die Klägerin in Ansehung des näher rückenden Zeitpunktes der endfälligen Darlehenstilgung 31.12.2018 und des dann fälligen Betrages von immerhin rd. CHF 90.000 an unsere Kanzlei heran und fragte nach ihren Möglichkeiten.

In Ansehung der Insolvenz des Fonds waren von Initiatorenseite keine nennenswerten Erträgnisse mehr zu erwarten. Weil aber die Fondsbeteiligung als auch die Finanzierung über die Wölbern - Gruppe angeboten worden waren lag ein sog. "verbundenes Geschäft" vor. Konkret bedeutete dies für unsere Mandantin, dass sie das endfällige Darlehen des Bankhauses Wölbern, heute verwaltet von der EIS Einlagensicherungsbank GmbH in Berlin, nicht zurück zahlen muss.

Entsprechend hat das Landgericht Hamburg geurteilt, dass unsere Mandantin das Darlehen nicht zurück zahlen muss und darüber hinaus von der Bank bisher gezahlte Darlehensraten zurück erhält. Insoweit ist unerheblich, dass der Fonds insolvent ist: Die Feststellung, dass der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurück zahlen muss trifft die Bank, nicht den Fonds. Auch der Anspruch unserer Mandantin, bisher gezahlte Raten zurück zu erhalten richtet sich gegen die Bank, nicht gegen den insolventen Fonds. Entsprechend dem Urteil vom 3. August 2017 wurden daher unserer Mandantin von der Bank die Darlehensraten zurück erstattet.

Wir gehen davon aus, dass alle Gesellschafter der Wölbern Global Transport 01 - MS Tabago Bay, welche ihre Beteiligung über ein Darlehen des Bankhauses Wölbern finanziert haben, sich in gleicher Weise von der Darlehensschuld befreien können und ihre gezahlten Raten zurück erhalten. Dies liegt deshalb nahe, weil nach diesseitiger Erkenntnis das Bankhaus Wölbern gleichartig fehlerhafte Darlehensverträge verwendet hat.

Der Anspruch auf Darlehenswiderruf unterliegt keiner Verjährung. Das Darlehen darf allerdings noch nicht vollständig zurück gezahlt sein.

Gerne bieten wir Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer kreditfinanzierten Beteiligung an der MS Global Transport 01 - MS Tabago Bay eine kostenfreie Erstberatung an. Übersenden Sie uns hierzu den Darlehensvertrag nebst Widerrufsbelehrung -gerne als pdf-Datei- ebenso den Zeichnungsschein. Nach Eingang der Unterlagen zeigen wir Ihnen auf, ob Sie sich in gleicher Weise von Ihrem Darlehen lösen können. Bei günstigen Aussichten und Vorliegen der Voraussetzungen bieten wir auch eine Bearbeitung auf der Basis eines Erfolgshonorars an.

Für Rückfragen -gerne auch per Email- stehen wir gerne zur Verfügung.

Menden/Bonn, 12. Feb. 2016    Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG wurde durch Urteil des Landgerichts Bonn verurteilt, einem Fondszeichner den Aufwand aus dessen Fondsbeteiligung zu erstatten.

Dem Kläger war im Jahr 2003 durch einen Vermittler der Bonnfinanz AG eine kreditfinanzierte Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds angeboten worden. Der Erwerb der Fondsbeteiligung erfolgte zum Teil durch Eigenmittel, zum Teil durch ein mit einer Kapitallebensversicherung verbundenes endfälliges Darlehen der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG.

Der Fonds nahm eine wirtschaftlich ungünstige Entwicklung.

Im Jahr 2015, d.h. zwölf Jahre nach Zeichnung der Fondsbeteiligung und Abschluss des Darlehensvertrages erhob der Fondszeichner, vertreten durch Rechtsanwalt Balthasar, Klage gegen die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG mit dem Antrag,

  • festzustellen, dass er das in voller Höhe noch offene endfällige Darlehen nicht mehr tilgen müsse;
  • die angesparte, zur Tilgung des Darlehens bestimmte Kapitallebensversicherung zur freien Verfügung zurück zu erhalten;
  • von der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG seinen an den Fonds geleisteten Eigenanteil zurück zu erhalten;
  • sämtliche bisher an die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG gezahlten Darlehensraten zurück zu erhalten,

gegen Übertragung der Fondsbeteiligung an die Bank.

Das Landgericht Bonn gab diesem Klagebegehren des Klägers statt unter Abzug der dem Kläger zugeflossenen -geringen- Ausschüttungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Grund für diesen auf den ersten Blick außergewöhnlichen Erfolg ist eine Besonderheit im Verbraucherdarlehensrecht, welche bei Ausübung des Widerrufsjokers dazu führt, dass im Falle der Verbindung einer Fondszeichnung mit einem Darlehensvertrag der Darlehensnehmer

  • nicht nur das Darlehen nicht mehr tilgen muss,
  • sondern darüber hinaus alle seine erbrachten Leistungen, d.h. alle Darlehensraten,
  • seinen Eigenanteil und
  • seine Sicherheiten, etwa besparte Lebensversicherungen

zurück erhält.

Dies gilt selbst dann, wenn seit Fondsbeteiligung mehr als zehn Jahre verstrichen sind, das Darlehen bereits vollständig getilgt wurde oder die Beteiligungsgesellschaft bereits aufgelöst wurde oder insolvent ist.

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Balthasar, welcher - unter anderem wegen den Medico Fonds Nr. 48 und Medico Fonds Nr. 49 - eine Anzahl von weiteren Verfahren gegen die Deutscher Herold Lebensversicherung AG führt, bedeutet diese Entscheidung eine günstige Weichenstellung für Fondszeichner, welche sich von ihrer von der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG finanzierten Fondsbeteiligung lösen wollen. Diese können bei Vorliegen der gleichen Fehler ebenfalls ihre Darlehensverträge widerrufen, die Rückzahlung eines noch offenen Darlehenssaldos verweigern und die Rückerstattung sämtlicher bisher erbrachter Darlehensraten und darüber hinaus ihren an den Fonds gezahlten Eigenanteil von der Bank (!) begehren.

Allerdings wird diese für den Verbraucher äußerst günstige Rückabwicklungsmöglichkeit fehlgeschlagener Fondsbeteiligungen aufgrund einer zum 21. März 2016 in Kraft tretenden Gesetzesänderung nur noch mit einer dann geltenden Übergangsfrist von drei Monaten ausgeübt werden können. Innerhalb dieser Zeit muss ein Fondszeichner, welcher seine Rechte wahren will, zumindest gegenüber der Bank den Widerruf ausüben und sinnvoller Weise auch seine Ansprüche aus der kreditfinanzierten Fondsbeteiligung hinreichend konkretisieren.

Gerne bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Übersenden Sie uns den Zeichnungsschein der Fondsbeteiligung sowie den Darlehensvertrag nebst Widerrufsbelehrung in Kopie oder als pdf-Datei.  Nach Eingang der Unterlagen prüfen wir diese, weisen Sie auf etwaige Fehler hin und beraten Sie über Handlungsmöglichkeiten.

 

Menden/Hamburg den 12. Juli 2017  

Mit Urteil vom 12. Juli hat das Oberlandesgericht Hamburg erneut zu Gunsten eines von der Kanzlei Balthasar vertretenen Wölbern - Fonds Zeichners entschieden. Dieser hatte sich  über Wölbern Invest an einem der vielen Wölbernfonds beteiligt und zum Zweck der Finanzierung ein endfälliges Darlehen bei dem Bankhaus Wölbern aufgenommen. Vertreten durch unsere Kanzlei hat der Zeichner seinen Darlehensvertrag mit dem Bankhaus Wölbern widerrufen und der Bank anstelle der Rückzahlung des endfälligen Darlehens die Übertragung der Beteiligung angeboten. Sowohl das Oberlandesgericht Hamburg wie bereits zuvor auch das Landgericht Hamburg gaben dem Zeichner Recht:

Weil sowohl die Fondsbeteiligung als auch die Finanzierung über die Wölbern Gruppe angeboten wurde lag ein sog. "verbundenes Geschäft" vor mit der Folge, dass mit dem Widerruf Darlehensvertrag und Beteiligung rückabwickelt werden. Konkret bedeutet dies für den Darlehensnehmer, dass er das endfällige Darlehens des Bankhauses Wölbern, heute verwaltet von der EIS Einlagensicherungsbank GmbH in Berlin, nicht zurückzahlen muss und darüber hinaus bisher gezahlte Darlehensraten und seinen zum Erwerb der Fondsbeteiligung gezahlten Eigenanteil zurück erhält.

Die Möglichkeit, über einen Widerruf des Darlehensvertrages eine Rückabwicklung des gesamten Investments in einen Wölbern-Fonds zu erreichen ist bei allen Wölbern - Fonds möglich, bei denen der Zeichner ein Darlehen zur Finanzierung der Beteiligung aufgenommen hat und dieses zur Zeit des Widerrufs  noch nicht vollständig getilgt ist.

Der Anspruch auf Darlehenswiderruf unterliegt keiner Verjährung. Hieraus folgt, dass eine Rückabwicklung von Beteiligung und Finanzierung auch dann noch erfolgen kann, wenn seit Fondsbeteiligung inzwischen 10 Jahre oder mehr verstrichen sind.

Gerne bieten wir Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer kreditfinanzierten Beteiligung an Wölbern - Fonds eine kostenfreie Erstberatung an. Übersenden Sie uns den Darlehensvertrag nebst Widerrufsbelehrung - gerne als pdf-Datei- ebenso Ihren Zeichnungsschein. Nach Eingang der Unterlagen überprüfen wir Ihren Darlehensvertrag, weisen auf etwaige Fehler hin und beraten Sie über Handlungsmöglichkeiten. Bei günstigen Erfolgsaussichten und Vorliegen der Voraussetzungen bieten wir auch eine Bearbeitung auf der Basis eines Erfolgshonorars an.

Unsere Kanzlei verfügt aus der erfolgreichen Führung zahlreicher Verfahren im Zusammenhang mit der Rückabwicklung  kreditfinanzierter Fondsbeteiligungen des Bankhauses Wölbern und aus einer Vielzahl geführter Vergleichsverhandlungen über einschlägige Kenntnisse und Erfahrung.

Namentlich folgende Fonds können für eine Rückabwicklung über Darlehenswiderruf in Betracht kommen, wenn und soweit der Anleger seien Beteiligung kreditfinanziert hat und diese noch nicht getilgt ist:

Holland 62 Zweiundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG
Holland 63 Dreiundsechzigste IFG geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG
Holland 64 Vierundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG
Holland 65 Fünfundsechzigste IFG geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG
Holland 66 Sechsundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG
Holland 67 Siebenundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG
Holland 68 Achtundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG
Holland 69 Neunundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG
Holland 70 Siebzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG
Holland 71 Einundsiebzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG
Holland 72 Zweiundsiebzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG
Deutschland 03 Dritte IFD geschlossener Immobilienfonds für Deutschland GmbH & Co. KG
Deutschland 04 Vierte IFD geschlossener Immobilienfonds für Deutschland GmbH & Co. KG
Deutschland 05 Fünfte IFD geschlossener Immobilienfonds für Deutschland GmbH & Co. KG
Frankreich 04 S.C.I. Vierte IFF geschlossener Immobilienfonds für Frankreich
Frankreich 05. SCI Gennevilliers geschlossener Immobilienfonds für Frankreich
Development 04 Wölbern Development 04 GmbH & Co. KG
Europa 01 Erste Wölbern Immobilien Dachfonds Europa 01 Value Portfolio GmbH & Co. KG
Wölbern 03 ProKlima Wölbern Private Equity Futur 03 GmbH & Co. KG
Global Transport 01 MS Tabago Bay Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Global Transport 02 Wölbern Flight Invest 02 GmbH & Co. KG
Global Transport 03 Wölbern Flight Invest 02 GmbH & Co. KG
Global Transport 04 Tanker Trio MT Marida Magnolia MT Marida Marguerite MT Marida Mulberry
Schiffsbaufinanzierung 01 Erste Wölbern Schiffsprojektentwicklungs GmbH & Co. KG
Schiffsbaufinanzierung 02 Zweite Wölbern Schiffsprojektentwicklung GmbH & Co. KG

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Menden/Hamburg, den 28. Okt. 2015  Das Bankhaus Wölbern & Co. (AG & Co.KG) i.L. wurde vom Oberlandesgericht Hamburg zur Rückzahlung von € 41.799,74 nebst Nutzungsentschädigung an einen Darlehensnehmer verurteilt. Dieser hatte sich im Jahr 2004 mit einem Betrag von € 52.500 an einem Fonds beteiligt. Den Beteiligungsaufwand zahlte er in Höhe von € 27.500 aus Eigenmitteln, in Höhe von € 25.000 nahm der Fondszeichner einen Kredit bei dem Bankhaus Wölbern auf. Der Fonds leistete in der Folge € 16.250 Ausschüttungen. Weitere Ausschüttungen folgten nicht. Im Jahr 2010 tilgte der Darlehensnehmer das Darlehen vollständig. Seinem Gesamtaufwand von € 58.059,74 für Zins und Tilgung und Eigenanteil stand somit ein Ertrag von € 16.250 gegenüber.

Der Kläger wandte sich im Jahre 2014 an die Kanzlei Balthasar. Rechtsanwalt Balthasar stellte bei Prüfung der Vertragsunterlagen fest, dass der Darlehensvertrag des Bankhauses Wölbern fehlerhaft ist. Rechtsanwalt Balthasar widerrief darauf hin den Darlehensvertrag und begehrte vom Bankhaus Wölbern & Co. (AG & Co. KG) i.L. den Gesamtaufwand des Klägers ersetzt. Das Oberlandesgericht hat der Klage stattgegeben und das Bankhaus Wölbern & Co. (AG & Co.KG) i.L. zur Zahlung von € 41.799,74 an den Darlehensnehmer verurteilt (=Gesamtaufwand des Klägers abzüglich erhaltener Ausschüttungen).

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Balthasar, welcher mehrere Dutzend weitere Prozesse vor dem Landgericht Hamburg wegen Fondsfinanzierungen des Bankhaus Wölbern führt, bedeutet diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg für die aktuellen Verfahren, aber auch für alle weiteren Fondszeichner, welche Beteiligungen über das Bankhaus Wölbern finanziert haben, eine wesentliche Erleichterung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Diese könnten bei Vorliegen der gleichen Fehler ebenfalls ihre Darlehensverträge widerrufen, die Zahlung eines noch offenen Restdarlehens verweigern und vielmehr sämtliche bisher gezahlten Raten ebenso wie ihren Eigenanteil zurück verlangen.

 

Dies sind z.B.

Wölbern Invest Holland Fonds

Wölbern Österreich 04

Wölbern Holland 52

Wölbern Frankreich 01

Wölbern Frankreich 04

Wölbern Holland 52

Wölbern Holland 54

Wölbern Holland 56

Wölbern Holland 62

aber auch viele vom Bankhaus Wölbern finanzierte, aber nicht von Wölbern Invest aufgelegte Fonds, z.B.

Ideenkapital US Properties VA Value Added GmbH & Co. KG

MPC Sachwert Rendite-Fonds Opportunity Amerika GmbH & Co. KG

European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG

DCM 22 GmbH& Co. Renditefonds 22 KG

MPC Sachwert Rendite-Fonds Opportunity Amerika GmbH & Co. KG

Zweite MPC Sachwerte Rendite-Fonds Opportunity Amerika GmbH & Co. KG

Dritte Sachwert Rendite-Fonds Opportunity Amerika GmbH & Co. KG

Ideenkapital Navalia 13 MS Port Elisabeth

Hesse Newman Private Shipping I GmbH & Co. KG

European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG

EVT Elbe Vermögens Treuhand Treuhand Atlantic Flottenfonds

u.v.m.

Allerdings wird diese für den Verbraucher äußerst günstige Rückabwicklungsmöglichkeit kreditfinanzierter Immobilienfondsbeteiligungen aufgrund einer zum 21. März 2016 in Kraft tretenden Gesetzesänderung nur noch mit einer dann geltenden Übergangsfrist von drei Monaten ausgeübt werden können. Innerhalb dieser Zeit muss ein Fondszeichner, welcher seine Rechte wahren will, zumindest gegenüber der Bank den Widerruf ausüben und möglichst auch seine Ansprüche aus der kreditfinanzierten Fondsbeteiligung hinreichend konkretisieren.

Gerne bieten wir Ihnen eine kostenfrei Erstberatung an. Übersenden Sie und den Darlehensvertrag nebst Widerrufsbelehrung sowie Ihren Zeichnungsschein in Kopie. Hilfreich, aber nicht erforderlich ist die Ausfüllung des Fragebogens "Kreditfinanzierung" im Download-Bereich. Nach Eingang der Unterlagen überprüfen wir Ihren Darlehensvertrag, weisen Sie auf etwaige Fehler hin und beraten Sie über Handlungsmöglichkeiten.