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Als bundesweit im Kapitalanlegerschutz tätige Rechtsanwaltskanzlei vertreten wir kompetent die Interessen geschädigter Bankkunden, Kapitalanleger und Verbraucher.

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Menden/Frankfurt/Berlin, 28. Mai 2015  Die Ing-DiBa AG unterliegt in Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann der privaten Banken in Berlin. Die Darlehensnehmer haben im März 2003 zwei Darlehensverträge mit der Ing-DiBa AG über € 82.700 u. € 220.000 geschlossen. Die Darlehensverträge wurden mit Erklärung vom 13. Okt. 2014 widerrufen, die Ing-DiBa AG wies den Widerruf der Darlehensverträge zurück. Die Darlehensnehmer haben, vertreten durch Rechtsanwalt Balthasar, hiergegen Beschwerde bei der zuständigen Schlichtungsstelle, dem Ombudsmann der privaten Banken in Berlin eingelegt. Mit Schlichtungsspruch vom 30. März 2015 hat der Ombudsmann die Wirksamkeit des Widerrufs der Darlehensverträge festgestellt: Die Ing-DiBa hatte versäumt, die nach Fernabsatzgesetz erforderlichen Ergänzungen in ihre Widerrufsbelehrung einzuarbeiten. Der Schlichtungsspruch ist allerdings aufgrund der Höhe der streitigen Forderung für die Ing-DiBa AG nicht bindend.

 

Menden/Karlsruhe, den 8.5.2015 Die Sparkasse Karlsruhe  Ettlingen hat einem Darlehensnehmer im Jahre 2013 für die Ablösung eines Darlehens von € 245.000 eine Vorfälligkeitsentschädigung von € 20.573,09 in Rechnung gestellt. Der Darlehensnehmer löste das Darlehen ab und zahlte die Vorfälligkeit. Der Darlehensnehmer wandte sich im Jahr 2014 an die Rechtsanwaltskanzlei Balthasar. Rechtsanwalt Balthasar widerrief rückwirkend den bereits abgelösten Darlehensvertrag und forderte die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück. Die Sparkasse Karlsruhe Ettlingen wurde in dem von der Kanzlei Balthasar geführten Verfahren vom Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 8. Mai 2015 zur Rückerstattung der € 20.573,09 an den Darlehensnehmer verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Menden/München   Die BAG Bank AG kündigte einem Darlehensnehmer, welcher sich mit den Kreditraten für einen Verbraucherkredit zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung in Verzug befand und klagte vor dem Landgericht München auf Rückzahlung des offenen Saldos des gekündigten Darlehens von € 14.598. Der Darlehensnehmer ließ sich darauf hin von der Rechtsanwaltskanzlei Balthasar vertreten. Rechtsanwalt Balthasar rügte erfolgreich, dass der von der Bank gekündigte Darlehensvertrag formfehlerhaft gewesen sei. Das Landgericht München wies darauf hin die Klage der Bank ab. Der Darlehensnehmer braucht das Darlehen nicht zurück zahlen. Die BAG Bank AG trägt die Kosten des Gerichtsverfahrens. Das Urteil ist rechtskräftig.

Menden/Düsseldorf, den 09.10.2014

Die Rechtsanwaltskanzlei Balthasar hat bereits eine Vielzahl von Fondszeichnern der SAB Spar- und Anlageberatung AG erfolgreich vertreten. Auch in dem jüngst von der Kanzlei Balthasar vertretenen Fall konnte Rechtsanwalt Balthasar wieder erfolgreich einem Gesellschafter der SAB Spar- und Anlageberatung AG zu seinem Recht verhelfen: Dieser erhielt seinen gesamten Beteiligungsaufwand plus einen kräftigen Zuschlag zurück.

Menden/Frankfurt   Die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG wurde mit Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18.10.2013 verurteilt, einem Darlehensnehmer von diesem gezahlte Kreditraten in Höhe von € 16.075,96 zurück erstatten. Der Kläger wurde durch Rechtsanwalt Balthasar vertreten. In Folge des Urteils verzichtete die Deutsche Bank darüber hinaus auf die Darlehensrückzahlung. Grund war auch hier, dass der Darlehensnehmer über seine Rechte aus Anlass seiner kreditfinanzierten Kapitalanlage nicht zutreffend aufgeklärt worden war.