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P&R Container - Ansprüche der Anleger

Menden / München den 21.03.2018

P & R Container stellte am 7. März 2018 den Vertrieb seiner aktuellen Angebote ein. Für Unternehmensteile wurden Insolvenzverfahren beim Amtsgericht München beantragt. P&R war seit vielen Jahren mit einem verlockenden Angebot auf dem Markt: Anlageinteressenten wurden mit festen Mietzahlungen aus der Vermietung von Containern, attraktiven Rückkaufangeboten und Vertragslaufzeiten von 3 - 5 Jahren geworben. Dabei wurden die Anleger selbst Eigentümer der Container. Was auf den ersten Blick sicher und beruhigend klang erweist sich nun als finanzielles Risiko: Möglich ist nicht nur, dass der Anleger seinen angelegten Betrag nicht zurück erhält, sondern darüber hinaus noch mit seinem Privatvermögen in Anspruch genommen wird. Denn als Eigentümer von Containern haftet der Anleger mit seinem Privatvermögen für die Kosten, welche durch den Bestand, die Lagerung und in sonstiger Weise durch die Container verursacht werden. Diese Kostenhaftung besteht auch und insbesondere dann, wenn der Mieter der Container keine Miete mehr zahlt oder die Container am Ende der vorgesehenen Laufzeit nicht oder nicht zu dem ursprünglich angedachten Preis veräußert werden können. Dafür, dass diese Gefahr sich realisieren könnte spricht die Stellung der Insolvenzanträge.

Wenn ein Anleger im Zuge seiner Investition in P&R Container nicht über die hiermit verbundenen besonderen Risiken, namentlich das Risiko des Ausbleibens der Mietzahlungen, das Risiko des Ausbleibens des Rückkaufs der Container, das Risiko seiner persönlichen Haftung für Verbindlichkeiten aus dem Betrieb der Container nicht oder nicht vollständig aufgeklärt wurde und sich dieses Risikos auch sonst nicht bewußt war ist zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die Beteiligung vorzeitig (außerordentlich) zu kündigen und ggf. auch Schadensersatz zu erlangen, wenn und soweit der Anlagebetrag nicht zurück erstattet wird.

Gerne steht der Unterzeichnende für Auskünfte zur Verfügung.