NIBC Bank AG / Gallinat Bank verliert Klage auf Darlehensrückzahlung
Menden/Berlin 12. Juli 2017
Mit Urteil vom 12. Juli 2017 hat das Landgericht Berlin eine Klage der NIBC Bank Deutschland AG MAIN TOWER , früher Gallinat Bank AG , auf Rückzahlung eines gekündigten Darlehens abgewiesen. Die Klägerin hatte im Jahr 2003 ein endfälliges Darlehen zur Finanzierung einer Beteiligung an der " Sechste Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR " aufgenommen. Zum 30. April 2015 endete die Darlehenslaufzeit. Nachdem die Darlehensnehmerin das Darlehen daraufhin nicht zurück zahlte klagte die Bank auf Rückzahlung der offenen € 11.666,67. Die Darlehensnehmerin, vertreten durch Rechtsanwalt Balthasar, verteidigte sich gegen die Klage und erklärte den Widerruf des Darlehensvertrages. Das Landgericht Berlin wies daraufhin die Klage der Bank auf Rückzahlung der offenen € 11.666,67 ab mit der Begründung, dass der Bank aufgrund des Widerrufs kein Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens zusteht.
Das gleiche Recht dürfte vielen Fondszeichnern zustehen, welche sich an einem der vielen Fonds der Treuhänderin CT-Treuhand-Steuerberatungsgesellschaft mbH in München beteiligt haben und ihre Beteiligung über die Gallinat Bank, die heutige NIBC Bank AG , finanziert haben.
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