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Wölbern Global Transport 01 - MS Tabago Bay

Menden/Hamburg den 3. August 2017

Mit Urteil vom 03. August hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass eine Gesellschafterin der Wölbern Global Balance Transport 01 - MS Tabago Bay ihr im Zusammenhang mit der Beteiligung aufgenommenes Darlehen über rd. CHF 90.000 nicht zurück zahlen muss. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Klägerin hatte sich im Jahr 2008 mit € 50.000 an der Wölbern Global Transport 01 - MS Tabago Bay beteiligt und in Höhe von rd. CHF 90.000 ein Darlehen des Bankhauses Wölbern aufgenommen. Das Darlehen und dessen Tilgung sollten, so die Überlegung bei Anbahnung der Beteiligung, aus den Erträgen des Fonds bedient werden. Die prognostizierten Ausschüttungen wurden jedoch nicht erwirtschaftet und im Jahr 2014 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Fonds eröffnet.

Im Jahr 2016 trat die Klägerin in Ansehung des näher rückenden Zeitpunktes der endfälligen Darlehenstilgung 31.12.2018 und des dann fälligen Betrages von immerhin rd. CHF 90.000 an unsere Kanzlei heran und fragte nach ihren Möglichkeiten.

In Ansehung der Insolvenz des Fonds waren von Initiatorenseite keine nennenswerten Erträgnisse mehr zu erwarten. Weil aber die Fondsbeteiligung als auch die Finanzierung über die Wölbern - Gruppe angeboten worden waren lag ein sog. "verbundenes Geschäft" vor. Konkret bedeutete dies für unsere Mandantin, dass sie das endfällige Darlehen des Bankhauses Wölbern, heute verwaltet von der EIS Einlagensicherungsbank GmbH in Berlin, nicht zurück zahlen muss.

Entsprechend hat das Landgericht Hamburg geurteilt, dass unsere Mandantin das Darlehen nicht zurück zahlen muss und darüber hinaus von der Bank bisher gezahlte Darlehensraten zurück erhält. Insoweit ist unerheblich, dass der Fonds insolvent ist: Die Feststellung, dass der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurück zahlen muss trifft die Bank, nicht den Fonds. Auch der Anspruch unserer Mandantin, bisher gezahlte Raten zurück zu erhalten richtet sich gegen die Bank, nicht gegen den insolventen Fonds. Entsprechend dem Urteil vom 3. August 2017 wurden daher unserer Mandantin von der Bank die Darlehensraten zurück erstattet.

Wir gehen davon aus, dass alle Gesellschafter der Wölbern Global Transport 01 - MS Tabago Bay, welche ihre Beteiligung über ein Darlehen des Bankhauses Wölbern finanziert haben, sich in gleicher Weise von der Darlehensschuld befreien können und ihre gezahlten Raten zurück erhalten. Dies liegt deshalb nahe, weil nach diesseitiger Erkenntnis das Bankhaus Wölbern gleichartig fehlerhafte Darlehensverträge verwendet hat.

Der Anspruch auf Darlehenswiderruf unterliegt keiner Verjährung. Das Darlehen darf allerdings noch nicht vollständig zurück gezahlt sein.

Gerne bieten wir Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer kreditfinanzierten Beteiligung an der MS Global Transport 01 - MS Tabago Bay eine kostenfreie Erstberatung an. Übersenden Sie uns hierzu den Darlehensvertrag nebst Widerrufsbelehrung -gerne als pdf-Datei- ebenso den Zeichnungsschein. Nach Eingang der Unterlagen zeigen wir Ihnen auf, ob Sie sich in gleicher Weise von Ihrem Darlehen lösen können. Bei günstigen Aussichten und Vorliegen der Voraussetzungen bieten wir auch eine Bearbeitung auf der Basis eines Erfolgshonorars an.

Für Rückfragen -gerne auch per Email- stehen wir gerne zur Verfügung.