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Ing-DiBa AG unterliegt im Schlichtungsverfahren

Menden/Frankfurt/Berlin, 28. Mai 2015  Die Ing-DiBa AG unterliegt in Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann der privaten Banken in Berlin. Die Darlehensnehmer haben im März 2003 zwei Darlehensverträge mit der Ing-DiBa AG über € 82.700 u. € 220.000 geschlossen. Die Darlehensverträge wurden mit Erklärung vom 13. Okt. 2014 widerrufen, die Ing-DiBa AG wies den Widerruf der Darlehensverträge zurück. Die Darlehensnehmer haben, vertreten durch Rechtsanwalt Balthasar, hiergegen Beschwerde bei der zuständigen Schlichtungsstelle, dem Ombudsmann der privaten Banken in Berlin eingelegt. Mit Schlichtungsspruch vom 30. März 2015 hat der Ombudsmann die Wirksamkeit des Widerrufs der Darlehensverträge festgestellt: Die Ing-DiBa hatte versäumt, die nach Fernabsatzgesetz erforderlichen Ergänzungen in ihre Widerrufsbelehrung einzuarbeiten. Der Schlichtungsspruch ist allerdings aufgrund der Höhe der streitigen Forderung für die Ing-DiBa AG nicht bindend.