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BAG Bank AG verliert Rückzahlungsklage gegen Darlehensnehmer

Menden/München   Die BAG Bank AG kündigte einem Darlehensnehmer, welcher sich mit den Kreditraten für einen Verbraucherkredit zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung in Verzug befand und klagte vor dem Landgericht München auf Rückzahlung des offenen Saldos des gekündigten Darlehens von € 14.598. Der Darlehensnehmer ließ sich darauf hin von der Rechtsanwaltskanzlei Balthasar vertreten. Rechtsanwalt Balthasar rügte erfolgreich, dass der von der Bank gekündigte Darlehensvertrag formfehlerhaft gewesen sei. Das Landgericht München wies darauf hin die Klage der Bank ab. Der Darlehensnehmer braucht das Darlehen nicht zurück zahlen. Die BAG Bank AG trägt die Kosten des Gerichtsverfahrens. Das Urteil ist rechtskräftig.