Kostenlose Erstberatung

Als bundesweit im Kapitalanlegerschutz tätige Rechtsanwaltskanzlei vertreten wir kompetent die Interessen geschädigter Bankkunden, Kapitalanleger und Verbraucher.

  • Tel.: 02373 - 1787901
  • Kontaktformular

Kostenlose Erstberatung

Nutzen Sie unseren Service einer kostenlosen Erstberatung.

Kontaktdaten

Hotline 0171-6561106
Tel. 02373-1787901
Fax 02373-1787902
Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Post Rechtsanwalt Balthasar
Unnaer Str. 11
58706 Menden

Kostenlose Erstberatung in beiderseitigem Interesse

  • Sie erhalten eine kostenfreie und fundierte Einschätzung, ob und welche Ansprüche Ihnen zustehen, und wie diese durchgesetzt werden können.
  • Der Anwalt erhält Gelegenheit, die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen zu prüfen: Wir nehmen keine Verfahren an, von denen wir nicht überzeugt sind, dass wir sie gewinnen werden.

Kontaktaufnahme und Information

  • Nehmen Sie unter o.g. Kontaktdaten Kontakt mit uns auf.
  • Schildern Sie, welche Kapitalanlage Sie erworben haben.
  • Übersenden Sie (gerne per Mail)
  • den Zeichnungsschein/Beteiligungsantrag der Anlage
  • den Kreditvertrag mit Widerrufsbelehrung, falls kreditfinanziert.

Zur Darstellung des Sachverhaltes können Sie die im Downloadbereich bereit gestellten Fragebögen zu Hilfe nehmen.

  • Fragebogen "Kapitalanlagen" bei Erwerb einer Kapitalanlage
  • ergänzend: Fragebogen "Finanzierung von Kapitalanlagen" wenn Ihre Anlage vollständig oder teilweise kreditfinanziert ist;
  • Fragebogen "Widerruf Finanzierung Immobilienerwerb" wenn Sie Ihre Eigenheimfinanzierung widerrufen wollen.

Prüfung, Ergebnis und Erläuterung

Wir prüfen, legen Ihnen schriftlich dar und erläutern auf Wunsch ergänzend mündlich

  • ob und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Falls Ansprüche bestehen prüfen wir weiter
  • wie die Aussichten einer erfolgreichen Durchsetzung einzuschätzen sind;
  • wie der zeitliche Rahmen der Durchsetzung einzuschätzen ist;
  • welche Kosten mit einer Anspruchsdurchsetzung verbunden sind;
  • ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt;
  • ob im Einzelfall die Voraussetzungen für den Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung erfüllt sind.

Ihre Entscheidung

Die Erstberatung ist mit der Mitteilung des Prüfungsergebnisses abgeschlossen. Sind danach Ansprüche Ihrerseits gegeben und erweisen sich als Erfolg versprechend, stehen wir für eine Mandatserteilung zur Verfügung. Eine Verpflichtung Ihrerseits zur Mandatserteilung besteht selbstverständlich nicht.